§1 Allgemeines 

Grundlage der Leistungserbringung sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Leistungsgegenstand 

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketings. Der Auftragnehmer schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Diese Leistung ermöglicht es, die Internetnutzer auf die Produkte des Auftraggebers

aufmerksam zu machen und zu leiten. Auf diese Weise können die Nutzer als Kunden gewonnen werden. Hierbei sollen Amazon und Google Ads genutzt werden.

2.2 Der Auftragnehmer schaltet im Rahmen des mit dem Auftraggeber abgestimmten Budgets Anzeigen im Namen des Auftraggebers und für dessen Rechnung bei Amazon und Google Ads. Mit dem Vertragsschluss erteilt der Auftraggeber dem  Auftragnehmer die Vollmacht zur Schaltung von Anzeigen. In den Anzeigen werden Suchbegriffe verwendet, von denen anzunehmen ist, dass diese von potentiellen Kunden bei der Suche im Internet eingegeben werden, um die beworbenen Produkte zu kaufen.

2.3 Bei den Suchbegriffen nach 2.2 dieses Vertrages kann es sich um ein einzelnes Wort, Wortkombinationen oder mehrere

Wörter handeln. Eine Exklusivität erhält der Auftraggeber für die verwendeten Suchbegriffe nicht.

2.4 Die von dem Auftragnehmer aufgesetzten Kampagnen bzw. die entwickelte Kampagnenstruktur, ist Eigentum des Auftragnehmers. Während der Zusammenarbeit können diese Kampagnen bzw. diese Kampagnenstrukturen, uneingeschränkt vom Auftraggeber genutzt werden. Bei Beendigung der Zusammenarbeit entfällt dieses Recht.

§3 Vergütung 

3.1 Die Auswertung findet via Amazon und Google Ads statt.

3.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Vergütung des Auftragnehmers aufzurechnen, sofern die Forderungen des Auftraggebers nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

3.3 Der Auftraggeber bestimmt die Höhe der Werbekosten und ist selbst für das Tragen dieser verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe der Werbekosten jederzeit anzupassen.

3.4 Die Vergütung versteht sich, soweit anwendbar, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Amaseo GmbH – Bei der Pulvermühle 7 – 22453 Hamburg – Deutschland

Telefon: +49 (0) 40 556203000

E-Mail: business@amaseo.de Internet: www.amaseo.de

§4 Vertragslaufzeit 

4.1 Beide Vertragspartner können nach der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, welche auch durch E-Mail als gewahrt gilt.

4.2 Der Auftraggeber kann jederzeit pausieren.

§5 Verantwortlichkeit, Freistellung 

5.1 Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

5.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftragnehmer führt jedoch keine eigene Zulässigkeitsprüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Namen des Auftraggebers erstellten Anzeigen ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn der Auftragnehmer von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertragliche Leistung durch führen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

§7 Urheberrecht 

Für den Inhalt seiner Produkte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild.

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§8 Gewährleistung und Haftung 

8.1 Der Auftragnehmer weist zwecks Klarstellung darauf hin, dass ein wirtschaftlicher Erfolg nicht geschuldet ist.

8.2 Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, sofern die Schäden nicht auf Vorsatz des Auftragnehmers beruhen oder eine Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers zur Folge haben.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

§9 Datenschutz 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie etwa solche des Bundesdatenschutzgesetzes.

§10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl 

10.1 Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§11 Schlussbestimmungen 

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abbedingung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden solle.

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