§ 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und der Amaseo GmbH geschlossenen Verträge.
- Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den gesondert in Schriftform zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
- Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Amaseo GmbH schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- Gegenstand der AGB sind die Verträge einer Full-Service Werbeagentur. Hierzu gehören die Konzeption von Werbekampagnen, Internetauftritten, Werbefilmen und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
- Der Vertrag mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketings. Der Auftragnehmer schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Diese Leistung ermöglicht es, die Internetnutzer auf die Produkte des Auftraggebers aufmerksam zu machen und zu leiten. Auf diese Weise können die Nutzer als Kunden gewonnen werden. Hierbei sollen Amazon und Google Ads genutzt werden.
- Der Auftragnehmer schaltet im Rahmen des mit dem Auftraggeber abgestimmten Budgets Anzeigen im Namen des Auftraggebers und für dessen Rechnung bei Amazon und Google Ads. Mit dem Vertragsschluss erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Vollmacht zur Schaltung von Anzeigen. In den Anzeigen werden Suchbegriffe verwendet, von denen anzunehmen ist, dass diese von potentiellen Kunden bei der Suche im Internet eingegeben werden, um die beworbenen Produkte zu kaufen.
- Bei den Suchbegriffen dieses Vertrages kann es sich um ein einzelnes Wort, Wortkombinationen oder mehrere Wörter handeln. Eine Exklusivität erhält der Auftraggeber für die verwendeten Suchbegriffe nicht.
- Die Amaseo GmbH schuldet die Umsetzung der konkret beauftragten Leistung im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs.
- Abweichende Wünsche und Änderungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Daraus resultierender Mehraufwand und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
- Die Amaseo GmbH ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
- Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, und Informationen unentgeltlich zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
- Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung der Agentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
- Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.
- Der Kunde verpflichtet sich den Zugang für die Werbekampagnen bis zum Vertragsende zugänglich zu erhalten, damit Performanceanalysen und Abrechnungen reibungslos erstellt werden können.
§ 4 Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Die Agentur ist Urheber sämtlicher Arbeiten und somit alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke. Sie überträgt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Rahmen des geschlossenen Vertrages auf den Kunden. Die Übertragung der Nutzungsrechte endet mit Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages zwischen der Agentur und dem Kunden. Eine über die Vertragsdauer hinausgehende Nutzung bedarf einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Agentur.
- Eine ohne Zustimmung der Agentur erfolgte Verwendung der Kampagnen über die Dauer des Vertrages hinaus löst eine Vertragsstrafe in Höhe des 3fachen monatlichen Werbeumsatzes, der durch die Kampagnen generiert wurde, aus.
- Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Kampagnen und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.
- Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung der Agentur.
- Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu verwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der Agentur und dem Kunden ausgeschlossen werden.
§ 5 Honorar & Zahlung
- Die Auswertung findet via Amazon und Google Ads statt.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Vergütung des Auftragnehmers aufzurechnen, sofern die Forderungen des Auftraggebers nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
- Der Auftraggeber bestimmt die Höhe der Werbekosten und ist selbst für das Tragen dieser verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe der Werbekosten jederzeit anzupassen.
- Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
§ 6 Vertragslaufzeit
- Beide Vertragspartner können nach der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, welche auch durch E-Mail als gewahrt gilt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
- Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder zumindest auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die Amaseo GmbH in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung von der Amaseo GmbH beruhen, können nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Schadens nicht mehr geltend gemacht werden.
- Die Amaseo GmbH kann nicht für den Rückgang oder die Stagnation der Position der Produkte bei relevanten Suchbegriffen auf Amazon, dem Verlust des Besitzes des Einkaufswagenfelds, negative Produktbewertung oder anderen Entwicklungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf Besucherzahlen oder Umsätze verantwortlich gemacht werden.
§ 8 Vertraulichkeit und Pflicht zur Verschwiegenheit
- Die Amaseo GmbH wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) einhalten und verpflichtet sich hierüber zu absolutem Stillschweigen. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Amaseo GmbH ist berechtigt, im Rahmen von Case-Studies anonymisierte Erfolgsdaten zu erheben, zu nutzen und zu veröffentlichen.
- Sämtliche durch die Amaseo GmbH dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsergebnisse, Produktdaten, Reportings, Auswertungen, Screenshots sowie Inhalte der Softwarelösungen von der Amaseo GmbH dürfen ausschließlich vom Auftraggeber und seinen Mitarbeitern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
- Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.
- Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
- Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg, Deutschland.
Amaseo GmbH – Bei der Pulvermühle 7 – 22453 Hamburg
www.amaseo.de – business@amaseo.de – +49 (0) 40 556203000